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September Film Produktion, Friesenplatz 23, D-50672 Köln
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Endstation Kindeswohl – Wenn die Lösung das Problem ist

TV-Reportage in Produktion / 58 Min

Buch / Regie: Noel Baum

Produzent: Andreas Wunderlich

Produktion: September Film Produktion

 

Inhalt

„ENDSTATION KINDESWOHL – WENN DIE LÖSUNG DAS PROBLEM IST“ zeigt entlang einer 10-jährigen Sorgerechts-Akte, wie im Namen des Kindeswohls von Behörden zigtausendfach ganz normale Trennungskinder von ihren ganz normalen Vätern systematisch entfremdet werden.

Eine bekannte Frauenrechtlerin kommentiert: „Nur in patriarchalen Gesellschaften ist es möglich, dass eine Kinderschutzbehörde durch amtlich gesteuerte Ausgrenzung der Trennungsväter aus der Familienarbeit systematisch alleinerziehende Mütter produziert, die nach Trennung und Scheidung die Kinderbetreuung allein erledigen müssen und zur Belohnung das Besuchsrecht ihrer Kinder boykottieren dürfen.“

Renommierte Rechtsexperten, Entwicklungspsychologen und Konfliktforscher analysieren die skandalöse Akte und setzen die behördlichen Rechtsverstöße in Verhältnis zu den unkontrollierten Kartell-Strukturen, der mangelhaften  Mitarbeiter-Qualifikation, der enormen Mitarbeiter-Fluktuation und den fragwürdigen Nebengeschäften leitender Mitarbeiter der zuständigen Schweizer Kinderschutzbehörde (KESB).

Kontrastiert wird der kalte Behördenjargon durch berührende Dokumente, die Trennungsväter während der jahrelangen surrealen Behörden-Interventionen für ihre Kinder archiviert haben: Tagebuch-Aufzeichnungen, Briefe, Chats, Fotos, Skype-Telefonate und Filmaufnahmen, –  berührende Eindrücke väterlicher Kompetenz, Fürsorge, Stärke und Trauer.

Kleine Kinder haben kein Zeitempfinden. Wir fragen: Was geschieht in der Seele eines Kindes, wenn es den Vater nur zwei Tage im Monat sehen darf? Was geht in einer „Fachperson“ vor, die feststellt, dass Vater und Kind eine schützenswerte Beziehung verbindet, und mit dieser Begründung nur zwei Tage Umgang pro Monat anordnet. Nach jedem Umgangswochenende vier Wochen ohne Kontakt.

Entlang der zehnjährigen Akte beleuchtet der Film die Hintergründe beunruhigender Zahlen: Etwa ein Fünftel aller Kinder wächst in allein erziehenden Haushalten auf, über 90% dieser Kinder bei ihren allein erziehenden Müttern. Für 40% dieser Trennungskinder erfolgt innerhalb von zwei Jahren ein dauerhafter Kontaktabbruch zum Vater, wenn Behörden involviert sind. Diese Kinder sind weniger leistungs- und weniger bindungsfähig, – generationsübergreifend. D.h. sie übertragen ihre eingeschränkte Bindungsfähigkeit wiederum auf ihre Kinder. Die Statistiken verzeichnen für Kinder ohne Vater-Kontakt doppelt so viele Hyperaktivitäts- (ADHS)-Diagnosen, fünf mal mehr Teenager-Schwangerschaften, drei mal mehr Schulabbrüche, eine zehnfach höhere Drogenabhängigkeit und zwanzigfache Kriminalitätsrate, fünf mal mehr Depressionserkrankungen und Selbsttötungen als für Trennungskinder mit gutem Kontakt zu ihren Vätern. Zu dem persönlichen Leid kommen steil ansteigende volkswirtschaftliche Belastungen durch psychologische Behandlungen, chronische Erkrankungen, Arbeitsausfall, Berufsunfähigkeit und Frühverrentungen. Experten prognostizieren eine bedrohliche Labilisierung der Gesellschaft.

Cui Bono? Wem nützt das? „ENDSTATION KINDESWOHL“ gibt Einblick in die kontroversen politischen und ideologischen Lager, ihre Interessen, Instrumentarien und Machtmittel, zu denen ganz zentral die kontroverse Auslegung des ominösen, juristisch nicht definierten, jedoch in Urteilsbegründungen zentral bemühten Begriffs „Kindeswohl“ zählt.

Was ist im Kindeswohl? Wo der gesunde Menschenverstand meint, die Antwort sei einfach, nehmen wir ihn mit in die Untiefen der grotesken Argumentationen deutscher und schweizerischer Behörden und Gerichte, und stellen diese den Wünschen der Kinder gegenüber.

„ENDSTATION KINDESWOHL“ wirft einen engagierten Blick auf die für Kinder relevanten familiären Rahmenbedingungen, und wie diese in Trennungsfamilien am besten aufrecht erhalten werden können.

Wie kann verhindert werden, dass Kinder nach der Trennung der Eltern von einem Elternteil entfremdet werden? Wir befragen Experten, warum nicht häufiger nach dem Grundsatz entschieden wird: wer wegzieht, geht ohne Kind. In Frankreich und Belgien vertritt ein Großteil der Familienrichter, Juristen und der Bevölkerung diese Haltung. So wird verhindert, dass Trennungskinder aufgrund egoistisch motivierter Kurzschlusshandlungen der Eltern allzu leicht aus ihrem Lebensumfeld gerissen werden und einen Elternteil aus ihrem Leben verlieren.

Diese Diskrepanz zur deutschen und schweizerischen Kindschaftsrechtsprechung war der Auslöser für diesen Film. Wie kann es sein, dass in dem einem europäischen Staat seit über dreißig Jahren für Trennungskinder Lösungen umgesetzt werden, die das gedeihliche Aufwachsen mit beiden Eltern erlauben, während in den deutschsprachigen Nachbarstaaten systematisch die Ausgrenzung des Vaters erzwungen wird?

Gibt es im Sinne des „Kindeswohls” vernünftige Gründe, ganz normale Kinder nach der Trennung ihrer Eltern von ihren ganz normalen Vätern zu entfremden? Werden diese Kinder in zwanzig Jahren den Richtern, Sachbearbeitern und „Beistandspersonen“ dankbar sein für die „Ruhe“, die Ihnen der Entzug eines Elternteils verschaffen sollte, oder werden sie sie anklagen?

Warum werden in der Schweiz Umgangsvereitelungen durch die Mutter als Kavaliersdelikte behandelt, die zu weiterem Missbrauch einladen, während Umgangsboykott in Belgien mit hohen Geldstrafen und bei Wiederholung mit Haftstrafen geahndet und dadurch erfolgreich verhindert wird?

Wie ist es möglich, dass im Schweizer Kanton St. Gallen eine vom Beschwerdegericht zur Verhinderung der Eltern-Kind-Entfremdung festgelegte „erweiterte“ Besuchsregelung (4 Tage Wochenend-Besuchsrecht im Monat) anschließend von der im  Beschwerdeverfahren unterlegenen Kinderschutzbehörde (KESB) durch Errichtung einer hauseigenen „Besuchsrechts-Beistandschaft“ ausgehebelt und auf 2 Tage im Monat zusammengestutzt werden kann, mit der Folge schikanöser Umgangsverhältnisse für Kind und Vater? (siehe auch Rubrik: „wir suchen“)

In Frankreich und Belgien bleiben Eltern nach der Trennung in der weit überwiegenden Zahl der Fälle im selben Viertel wohnen und stellen damit zugunsten der gemeinsamen Kinder ihre egoistischen Ansprüche zurück. In Belgien ist gesetzlich geregelt, dass kein Elternteil mit den gemeinsamen Kindern ohne Einverständnis des anderen Elternteils wegziehen darf. Dort lehnen Politiker, Richter, Rechtsanwälte, Psychologen, Behördenmitarbeiter, Mütter und Väter sowie deren Kinder mit großer Mehrheit die Hierarchisierung der Nachtrennungsbetreuung in „Lebensmittelpunkt“ (in der Schweiz zu 90% bei der Mutter) und „Besuchs-Elternteil“ (meist der Vater) ab. Sie schildern im Film eindrücklich die Vorteile der vom Staat als Regelfall vorgesehenen Doppelresidenz (gleichwertige Betreuung durch beide Eltern).

In diesem Zusammenhang sprechen wir mit der seinerzeitigen Präsidentin der Bewegung für elterliche Gleichstellung, des „mouvement pour l’égalité parentale“, die berichtet, dass die elterliche Gleichstellung in Frankreich aus der Frauenbewegung der Siebziger hervorging, in der es die Frauen waren, die für die gleichteilige Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung im Kampf um Geschlechter-Gleichstellung und Karriere-Chancen gegen patriarchale Familienstrukturen auf die Barrikaden gingen.

Weiter konnten wir Familienrichter a.D. Jürgen Rudolph, Berater der deutschen Regierung und prominentester deutschsprachiger Vertreter einer kindorientierten Familienrechtsprechung („Cochemer Praxis“) gewinnen. Er kommentiert für unser Projekt die skandalöse Akte, die als roter Faden durch den Film führt und in die er zeitweise als Rechtsanwalt des Vaters involviert war.

Ebenfalls dabei ist Horst Zaunegger, der als Vater vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland das Recht auf elterliche Sorge für unverheiratete Väter erstritten hat und damit die Bundesrepublik Deutschland zur Novellierung ihrer Familiengesetze zwang. Diese führen allerdings in den Behörden nur schleppend zu einem kindgerechten Paradigmenwechsel.

„ENDSTATION KINDESWOHL“ ist ein Appell an alle Mütter und Väter, ihren Kindern die Chance zu geben, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen, und nicht die juristischen Mittel auf Kosten ihrer Kinder auszureizen, selbst wenn ihnen eine nicht zeitgemäße Behördenpraxis und Rechtssprechung dies ermöglicht.

Die Analyse der Akte ist zugleich ein dramatisches Plädoyer an alle Richter und Fachpersonen, hergebrachte Rollenklischees abzulegen, und alles zu unternehmen, um behördliche Eltern-Kind-Entfremdung zu verhindern.

Eine interaktive Web-Präsentation der anonymisierten Akte mit Praxis-Tipps und Experten-Kommentaren soll das Projekt abrunden und für Betroffene unmittelbar nutzbar machen.

© September Film Produktion / Noel Baum / Andreas Wunderlich

 

 

Als wissenschaftliche Fachberatung konnten wir u.a. die Familienrechtlerin, Hochschulprofessorin und Fachbuchautorin Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf gewinnen. Nicht zuletzt dank ihrer umfassenden wissenschaftlichen Analyse der in vielen Ländern bereits zum Regelfall erhobenen gleichwertigen Betreuung durch Vater und Mutter in Doppelresidenz (Wechselmodell) nach Trennung und Scheidung beginnt in deutschen Gerichtssälen ein Umdenken. (vergl.: „Wechselmodell – Psychologie, Recht, Praxis“, Verlag Springer)